Schutzrechtsförderung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für Wissenschaftler/innen stellt sich häufig die Frage, wie ihre Forschungsergebnisse über die Publikation hinaus in die Praxis umgesetzt werden können. Dafür gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, wie etwa Kooperationen mit Unternehmen, Beratungsverträge, die Gründung einer eigenen Firma oder zunächst die Patentierung der eigenen Erfindung und im Anschluß die Lizenzierung. Der Schutz eigener Ideen ist dabei von besonderer Bedeutung. Es besteht auf dem Wirtschaftssektor der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit, es sei denn eine rechtzeitige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten erfolgte. Ohne diese Absicherung kann jeder die Forschungsergebnisse ohne Erlaubnis des Erfinders wirtschaftlich verwerten. Kenntnisse über Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster und Urheberrecht sind somit oftmals hilfreich.
Im Bereich der Verwertung von Erfindungen (Patent/Lizenz) hat sich die Situation in den Hochschulen grundlegend verändert. Während früher den Hochschulangehörigen selbst die Verwertung überlassen war, sind nun Erfindungen grundsätzlich Eigentum der Hochschule. Die Hochschule ist damit zuständig für das weitere Verfahren und die Verwertung. In diesem Zusammenhang ist auch die „Erfindervergütung“ neu geregelt worden.
Die Patentoffensive Westfalen-Ruhr (POWeR) wurde auf diese Weise das erste arbeitsteilig wirkende Netzwerk für Schutzrechtsfragen in der deutschen Hochschullandschaft; Schwerpunkte sind z.B. Kreativitätstechnik oder der Aufbau von FuE-Verwertungsnetzwerken.
Mit einem untereinander abgestimmten und gegenseitig zugänglichen Weiterbildungs- und Informationsangebot wurde ein breit gefächertes Programm geschaffen, welches zur Erzeugung eines nachhaltigen, breiten Bewusstseins für Patente und weiterer gewerblicher Schutzrechte dient. Flankiert werden die Veranstaltungen durch bedarfsorientierte Patentsprechstunden, die Studierende und Mitarbeiter/innen der Universität Bielefeld nutzen können.
Umfangreiche Informationen zum Thema „Schutzrechte“ erhalten Existenzgründer/innen und andere Interessierte darüber hinaus bei der Unternehmensschmiede. Mitarbeiter/innen der Universität Bielefeld bekommen weitere Details unter dem Stichwort „Arbeitnehmererfindungen an der Universität Bielefeld" und können, wenn sie ihre Erfindung melden möchten, das Formular für eine Erfindungsmeldung hier abrufen, ausdrucken, ausfüllen und in einem verschlossenen Briefumschlag an die Universität Bielefeld senden.
Neben den Veranstaltungen und der Bereitstellung von Informationen wurden im Projekt POWeR auch die Bücher „Modernes Patentbewusstsein in Hochschulen“ und "Verwertungsnetzwerke - Eine Perspektive für den Technologietransfer" herausgegeben.
Falls Sie Fragen zum POWeR-Projekt haben, stehen Ihnen dafür folgende Personen an der Universität Bielefeld zur Verfügung.
Folgende Links bieten weitere Informationen zum Thema „Patente an Hochschulen“:
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